Auszug aus unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Die Monatsbeiträge sind Abschläge auf das Jahresentgelt. Dieses ergibt sich aus einem festen Stundensatz, der mit der Anzahl der Schulwochen pro Jahr multipliziert wird. Es werden also keine Ferien durchbezahlt, sondern alle Unterrichtseinheiten in 12 Monatsabschlägen berechnet.
  • keine Aufnahmegebühr
  • kein Aufpreis für Erwachsenen [woanders teilweise bis zu 50% Aufpreis]
  • kein Aufpreis für „Auswärtige“ [woanders teilweise bis zu 25% Aufpreis]
  • Gebühreneinzug erfolgt im Lastschriftverfahren. Das hat für Sie und uns gleichermaßen Vorteile. Sollten Sie uns keine Abbuchungserlaubnis erteilen wollen, überweisen Sie bitte per Dauerauftrag zum 1. eines Monats und addieren Sie zur Monatsgebühr 5 € als Aufwandspauschale
  • Ihre Unterrichtsstunde „gehört“ Ihnen: Wenn ihr Kind krank ist, dürfen Sie uns gerne ein Geschwisterkind, Elternteil, Nachbarskind, Oma etc. schicken!
  • Unterrichtsabsagen von Schülerseite müssen bis 24h vor dem Unterrichtstermin erfolgen um berücksichtigt werden zu können
  • Wir möchten, dass Sie sich bei uns “sehr wohl” und nicht “gezwungen” fühlen. Deswegen kann dieser Unterrichtsvertrag in der 1-jährigen Erstlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 31.08., 30.11., 28.02. und 31.05. beendet werden. Danach immer auf das Ende des darauf folgenden Monats in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Die Kündigung muss schriftlich – also in Textform – erfolgen (per Post/Einwurf an die Postanschrift oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum.Wir schließen keine Online-Verträge ab.
  • 2x pro Jahr kann der Unterricht krankheits- oder fortbildungsbedingt durch die Lehrkraft abgesagt werden ohne dass dieser von der Lehrkraft nachgeholt werden muss.

Anmerkungen:

  • wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen!
  • wir helfen Ihnen, sich oder ihren Kindern einen Traum zu erfüllen
  • wir nehmen jede Anregung von Ihnen auf. Seien sie kritisch – das hilft uns, uns immer weiter zu verbessern
  • wir haben spezielle Angebote für Senioren, Wieder-Einsteiger, Erzieher(Innen), Schulen, Seniorenheime und Kindergärten – sprechen Sie uns an!
  • möchten Sie ein Instrument lernen, welches sich nicht in unserem normalen Angebot befindet, bemühen wir uns einen passenden Lehrer dafür zu finden

 

 

 

Vollständige AGB:

§ 1 – Teilnahme

Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt.

Bei Belegung von zusätzlichen Ensembleangeboten (z.B. Bandproben) findet der Unterricht zu den von der Schulleitung festgelegten Terminen statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Teilnehmer, die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen, werden gebeten, dies der Musikschule mitzuteilen. Sollte ein Präsenzunterricht auf Grund von persönlichen oder rechtlichen Einschränkungen nicht möglich sein, kann der Unterricht auch auf andere Weise erfolgen, z.B. via Videokonferenz. 

§ 2 – Anzahl Unterrichtseinheiten

Instrumental-/Gesangsunterricht und musikalische Früherziehung: Die Musikschule verpflichtet sich eine Mindestzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zu unterrichten. Die Dauer einer Unterrichtseinheit umfasst 30, 45, 60 oder 75 Minuten, je nach gewähltem Tarif. 2x pro Jahr kann der Unterricht krankheits- oder fortbildungsbedingt durch die Lehrkraft abgesagt werden ohne dass dieser nachgeholt werden muss.

§ 3 – Unterrichtsbeiträge

1. Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 12 Monatsraten gezahlt werden.

2. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift am Monatsanfang

Sollten Sie uns keine Abbuchungserlaubnis erteilen wollen, überweisen Sie bitte per Dauerauftrag zum 1. eines Monats
und addieren Sie zur Monatsgebühr 5 € als Aufwandspauschale.

3. Bei in sich abgeschlossenen Kursen ist der Beitrag ein Pauschalbeitrag für einen festgelegten Kurszeitraum.
Die Zahlung erfolgt einmalig zum Kursbeginn per Lastschrift.

4. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren
berechnet.

5. Bei nicht abgesprochenem Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers,
können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf
Nachholstunden wenn Unterrichtsabsagen von Schülerseite weniger als 24h vor dem Unterrichtstermin erfolgen.

6. Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit in Absprache mit dem Schüler nachgeholt.
Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.

7. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 2 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist
das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

8. Aktuell gibt es keine Aufnahmegebühren, keine Aufschläge für Erwachsene und keine Aufschläge für Auswärtige.

9. Ihre Unterrichtsstunde „gehört“ Ihnen: Wenn Sie/ihr Kind krank/verhindert ist, dürfen Sie uns gerne ein Geschwisterkind,
Elternteil, Nachbarskind, Klassenkameraden, Oma/Opa etc. schicken!

§ 4 – Kopierlizenzgebühr

Für alle Instrumentalfächer inkl. Gesang fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben. Von dieser Lizenzgebühr ausgeschlossen sind die Schüler der musikalischen Früherziehung.

§ 5 – Familienrabatt und Prämie für Kundenwerbung

1. Bei der Teilnahme von 3 oder mehr Personen einer Familie (Eltern, Kinder und/oder Geschwister) am Unterricht wird ein
Nachlass von 2,50 € pro Unterrichtsvertrag auf den monatlichen Unterrichtsbeitrag gewährt.

2. Kundenwerbung wird mit 2 Kinogutscheinen oder einer Gutschrift in gleicher Höhe honoriert.

§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten

Die Betriebsferien sind angelehnt an die Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den Schulen im Weinsberger Tal. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt.

§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Laufzeit des Unterrichtsvertrags ist unbefristet. Er kann in der 1-jährigen Erstlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 31.08., 30.11., 28.02. und 31.05. beendet werden. Danach immer auf das Ende des darauf folgenden Monats in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Die Kündigung muss schriftlich – also in Textform – erfolgen (per Post/Einwurf an die Postanschrift oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Wir schließen keine Online-Verträge ab.

2. Bei Verträgen für den Unterricht bei Kooperationspartnern wie Kindergärten, Tagesstätten oder Schulen endet der
Vertrag automatisch auf Ende des Schul(halb)jahrs. Anschlussangebote sind in unserer Musikschule verfügbar.
3. Die Laufzeit des Vertrags für Früherziehungskurse erstreckt sich über den von der Schulleitung festgelegten

Kurszeitraum (z.B. 16 Unterrichtseinheiten). Der Vertrag endet automatisch bei Ablauf des Kurszeitraums.

4. Für den Abschluss eines Neuvertrages, bei vorausgegangener Kündigung, wird eine Wartezeit von 6 Monaten auferlegt.

§ 8 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

§ 9 – Haftung und Hausordnung

1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen,
Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

2. Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.