Aktuell darf Präsenz-Unterricht in allen Formen und mit allen Gruppenangeboten erteilt werden.

Erwachsene dürfen auch OHNE 3G nachzuweisen Ihre Kinder zum Unterricht bringen, abholen und auch kurze Fortschritts- oder Termingespräche mit der Lehrkraft führen.

Erwachsene, die Musikunterricht nehmen und die nicht mehr schulpflichtig sind, müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Eine offizielle „Testmöglichkeit vor Ort“ besteht. Wir haben eine diesbezügliche Schulung erfolgreich absolviert. Dies wurde zertifiziert.

Im Unterricht besteht keine Maskenpflicht. Genausowenig wie im Außenbereich der Musikschule und in den Gängen wenn ein Abstand von 1,5m zu Mitgliedern aus einem anderen Haushalt eingehalten werden kann. Ansonsten beachten Sie bitte im eigenen Interesse die Maskenpflicht und nutzen Sie bitte alle Möglichkeiten zur Handdesinfektion.

Selbstverständlich beachten wir alle Hygiene- und Abstandsgebote. Fast alle Lehrkräfte sind vollständig geimpft. Davon abgesehen bleibt der Online-Unterricht natürlich immer möglich.

Wir unterrichten – wie 1000fach geübt – souverän und mit Freude und Zuversicht – egal ob in Präsenz oder ONLINE. Wir sind und bleiben an der Seite unserer Schüler und Schülereltern.

Bilder und Texte unserer Erfahrung mit dem Online-Unterricht hier.

Hoffen wir, dass diese erfreuliche Entwicklung für unsere Schülerinnen und Schüler anhält.

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Aus der Verordnung:

§ 15
Außerschulische und berufliche Bildung

(1) Angebote der außerschulischen Bildung und Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkurse, Angebote von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sind

1. in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu ge schlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet,
in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nicht gestattet ist.

Wir befinden uns aktuell in der BASIS-STUFE !!!

Erläuterung des Kultusministeriums (2)