Die aktuell gültige CoronaVO sieht kein Stufensystem mehr vor und enthält keine Regelungen mehr, die von dem Erreichen der Basis, Warn- oder Alarmstufe abhängen

Folgende Regelungen sind für die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen von besonderer Bedeutung:

  • Für die Teilnahme an den Aktivitäten und Angeboten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und Proben GILT “3G”. Dies gilt auch für Funktionspersonal, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, soweit bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein dabei erfolgender direkter Kontakt mit den zu Unterrichtenden nicht ausgeschlossen werden kann (§ 15 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 CoronaVO; § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen). Die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen (§ 5 Abs. 2 und 3 CoronaVO).
  • In geschlossenen Räumen und im Freien gelten weiterhin die bisherigen Pflichten zum Tragen einer Maske. Keine Maskenpflicht besteht beim praktischen Unterricht an Blasinstrumenten und beim Unterricht in Gesang, sofern der Mindestabstand von 2 Metern nicht unterschritten wird (§ 2 Abs. 4 und 5).
  • Es gibt keine Personenobergrenzen bei Veranstaltungen. 
  • Hygienekonzepte sind nun generell dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt nur auf Verlangen vorzulegen.

Die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter dem Link https://km-bw.de/,Len/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung können mit dem Link https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ aufgerufen werden.

Erwachsene Besucher/Begleiter dürfen auch OHNE Nachweis Ihre Kinder zum Unterricht bringen, abholen und auch kurze Fortschritts- oder Termingespräche mit der Lehrkraft führen.

Minderjährige schulpflichtige Schüler gelten als in den Schulen ausreichend getestet und dürfen ohne Nachweise kommen.

Aktuell ist die Chorarbeit indoor noch eingestellt, ebenso wie Schülervorspiele, Schülerkonzerte und sonstige Veranstaltungen INDOOR.

Bis mindestens 2. April 2022: Im Unterricht besteht Maskenpflicht ab Grundschulalter wenn kein Abstand von 2m zu Mitgliedern aus einem anderen Haushalt eingehalten werden kann. Auf allen Verkehrswegen besteht Maskenpflicht. Bitte nutzt alle Möglichkeiten der bereitgestellten Handdesinfektion.

Selbstverständlich beachten wir alle Hygiene- und Abstandsgebote. Alle Lehrkräfte sind vollständig geimpft, geboostert und/oder genesen. Davon abgesehen bleibt der souveräne Online-Unterricht natürlich immer möglich.

Wir unterrichten – wie 1000fach geübt – souverän und mit Freude und Zuversicht – egal ob in Präsenz oder ONLINE. Wir sind und bleiben an der Seite unserer Schüler und Schülereltern.

Bilder und Texte unserer Erfahrung mit dem Online-Unterricht hier